Sie planen ein Bauvorhaben - wir beraten Sie gerne.
Nehmen Sie bitte frühzeitig mit unserer Bauverwaltung Kontakt auf, wenn Sie ein Bauvorhaben in der Gemeinde Bäriswil planen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft zum Baubewilligungsverfahren.
eBau
eBau ist ab 1. März 2022 obligatorisch.
Mit eBau seht eine zentrale elektronische Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Die Baugesuchsformulare sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren müssen neu auf der Plattform von eBau ausgefüllt und zusammen mit den Bauplänen und weiteren Unterlagen auf eBau hochgeladen und der Gemeinde übermittelt werden. Das System generiert das Baugesuchformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Weitere Informationen zu eBau sind unter www.be.ch/projekt-ebau abrufbar.
Für die Verwendung von eBau ist ein BE-Login erforderlich. Falls Sie noch über keinen BE Login-Zugang verfügen, müssen Sie sich zuerst registrieren.
Geometer / Vermessungswesen
Nachführungsgeometer
Grunder Ingenieure AG
Bernstrasse 21
3400 Burgdorf
Tel. 034 460 10 10
Webseite | E-Mail
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Nachführungsgeometer gemäss Kantonaler Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) verpflichtet, Bauten aufzunehmen und im Vermessungswerk einzutragen.
Die Kosten für die Nachführungsarbeiten richten sich nach dem vom Regierungsrat erlassenen Gebührentarif. Kostenpflichtig ist gemäss Gesetz über die amtliche Vermessung die Bewilligungsnehmerin oder der Baubewilligungsnehmer.
Hier finden Sie weitere Informationen und Unterlagen:
Baureglement, Zonen- und Schutzplan sowie die Baugesuchsformulare können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
E-Mail