Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel zweimal pro Jahr statt. Der Gemeinderat bereitet die Geschäfte vor, die dem Souverän (allen stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern) vorgelegt werden müssen.
Gemeindeversammlungen haben gegenüber der Urnenabstimmung den Vorteil, dass sich die Bürgerinnen und Bürger umfassender orientieren, die Meinung der Gegenpartei kennen lernen und durch ihr Votum den Gang der Geschäfte beeinflussen können. Die Leitung der Gemeindeversammlung hat die Gemeindepräsidentin.
Datum
3. Juni 2024
2. Dezember 2024
Zeit
20:00 Uhr
20:00 Uhr
Ort
Universalraum, Schulhaus Bäriswil
Universalraum, Schulhaus Bäriswil
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
Traktandum 1
Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Die Jahresrechnung 2023 ist genehmigt.
Traktandum 2
Traktandum 3
Das Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes an das Gemeindeunternehmen „Zivilschutzorganisation Ämme BE“ wird genehmigt.
1. Gemeinderechnung 2023, Orientierung
2. Beitritt zur Wasserverbund Region Bern AG, Beschluss
3. Gemeindeunternehmen Zivilschutzorganisation Ämme BE, Beschluss Aufgabenübertragungsreglement
4. Verschiedenes
Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 190, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert.
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2 und 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Die Jahresrechnung kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil eingesehen oder bezogen sowie hier auf der Webseite heruntergeladen werden.
Jahresrechnung 2023
Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Traktandum 1
Die Gemeindeversammlung beschliesst mit grossem Mehr:
1. Die Steueranlage der Gemeindesteuern wird auf 1.64 Einheiten festgesetzt (unverändert).
2. Die Liegenschaftssteuer wird auf 1.2 ‰ des amtlichen Wertes festgesetzt (unverändert).
3. Das Budget 2024 wird wie folgt genehmigt:
Aufwand | Ertrag | |
---|---|---|
Gesamthaushalt | CHF 4'531’510.00 | CHF 4‘561’850.00 |
Ertragsüberschuss | CHF 30’340.00 | |
Allgemeiner Haushalt | CHF 3‘953’250.00 | CHF 3‘953'250.00 |
Aufwandüberschuss | CHF 0.00 | |
SF Wasser | CHF 187’420.00 | CHF 202’500.00 |
Ertragsüberschuss | CHF 15’080.00 | |
SF Abwasser | CHF 240’720.00 | CHF 271’900.00 |
Ertragsüberschuss | CHF 31’180.00 | |
SF Abfall | CHF 150’120.00 | CHF 134’200.00 |
Aufwandüberschuss | CHF -15‘920.00 |
1. Budget und Steueranlagen 2024, Beschluss
2. Verschiedenes
Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 188, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert. Das Budget kann ab 15. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil eingesehen oder bezogen werden und ist auch hier digital abrufbar.
Budget 2024 mit Vorbericht
Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
Traktandum 1
Das Budget 2023 und die neue Steueranlage (1. 64 Einheiten) werden genehmigt.
Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 184, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert. Das Budget kann ab 15. November 2022 bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil eingesehen oder bezogen werden und wird ab diesem Datum auch hier aufgeschaltet.
Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
Traktandum 1
Roger Sauter, Hubelweg 3b, wird als Gemeindepräsident per 1. November 2022 still gewählt.
Andrea Geissbühler, Oberer Galgen 26, wird als Gemeinderatsmitglied per 1. Januar 2023 still gewählt.
Die Geschäfte werden im Bäriswiler Nr. 183, welcher an alle Haushaltungen verteilt wird, erläutert. Der Gemeinderat wird die Wahlvorschläge den Stimmberechtigten spätestens 5 Tage vor dem Wahltag im amtlichen Anzeiger bekannt geben.
Rechtsmittelbelehrung
Gemeindebeschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie gegen Beschlüsse der
Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung zu laufen. Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu rügen. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger freundlich eingeladen.
Beschlüsse
Die Gemeindeversammlung beschliesst:
Traktandum 1
Die Gemeindeversammlung beschliesst einstimmig die Genehmigung des Reglementes zur Erhebung von Konzessionsabgaben der Stromversorgung.
Traktandum 2
Die Genehmigung der Gemeinderechnung unterlag dem fakultativen Referendum (Art. 24 OgR). Die Referendumsfrist wurde im Fraubrunner Anzeiger vom 13. Mai 2022 bekannt gemacht. Die Frist ist unbenützt abgelaufen. Die Gemeinderechnung gilt damit als genehmigt.
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