Kanton
Gemeinde
3.06 Einheiten der einfachen Steuer
1.64 Einheiten der einfachen Steuer
evangelisch-reformiert
römisch-katholisch
christkatholisch
0.210 Einheiten der einfachen Steuer
0.207 Einheiten der einfachen Steuer
0.276 Einheiten der einfachen Steuer
Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.2 Promille vom amtlichen Wert.
Die Hundetaxe in Bäriswil beträgt CHF 80.00 jährlich pro Hund.
Die Feuerwehrdienstersatzabgabe beträgt 4.5 Prozent der Kantonssteuern, jedoch max. CHF 450.00.
Grundgebühr pro Wohnung und pro Betrieb ohne Wohnung
Einheitsgebührenmarke/Sack à 35 l
Containermarke
CHF 85.00 pro Jahr
CHF 1.70
CHF 32.00 pro Leerung
Kunststoffsammelsack à 35 l
Kunststoffsammelsack à 60 l
Kunststoffsammelsack à 110 l
CHF 1.90
CHF 3.20
CHF 5.70
Jahresgebühr 140 l Container
Jahresgebühr 140 l Container
Jahresgebühr 240 l Container
Jahresgebühr 660 l Container
Jahresgebühr 800 l Container
Gebühr pro Bündel
Grünguteinzelmarke
CHF 100.00
CHF 162.00
CHF 365.00
CHF 466.00
CHF 5.00
CHF 6.00
Alle Gebühren verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.
Wassergrundgebühr pro Haushalt resp. pro Gewerbe
Verbrauchsgebühr pro m3
CHF 120.00
CHF 1.40
pro Belastungswert (BW)
pro m3 umbauten Raum (m3 uR)
CHF 100.00
CHF 4.00
Es werden in jedem Fall mindestens 10 BW und 100 m3 uR berechnet.
Die einmalige Löschgebühr einer nicht angeschlossenen Baute oder Anlage im Bereich des Hydrantenlöschschutzes beträgt CHF 4.00 pro m3 pro umbauten Raum.
Alle Gebühren verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
Abwassergrundgebühr pro Haushalt resp. pro Gewerbe
Verbrauchsgebühr pro m3 eingeleitetes Abwasser
CHF 90.00
CHF 2.50
pro Belastungswert (BW)
CHF 300.00
Alle Gebühren verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr
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Öffnungszeiten über Auffahrt
28. Mai 2025 geöffnet bis 16:00 Uhr
29. Mai 2025 geschlossen
30. Mai 2025 geschlossen
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