GEMEINDE BÄRISWIL

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Sektionschef - abmelden

  • Sektionschef - abmelden
  • Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
  • Folgende Meldepflichten bestehen:

    • Wohnortswechsel
      Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.
    • Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern)
      Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalt des Kantons Bern ist die neue Adresse dem zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.
    • Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton)
      Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den neuen Wohnort zuständigen Sektionchef innert 14 Tagen mitzuteilen.
    • Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde
      Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen zu melden.
    • Berufsänderung
      Eine Berufsänderung ist dem Sektionschef innert nützlicher Frist bekanntzugeben.

     

    Änderung der Personalien
    Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:

    • Dienstbüchlein
    • militärischer Leistungsausweis (sofern vorhanden)
    • Kopie der Namensänderungsverfügung
    • blaue militärische Identitätskarte (sofern vorhanden)

     

    Verlust Dienstbüchlein/Militärischer Leistungsausweis

    Der Verlust dieser Dokumente ist innerhalb von 14 Tagen dem Sektionschef zu melden. Gegen eine Gebühr wird ein Duplikat erstellt.


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