Was gilt für Neubetreiber von Photovoltaik-Anlagen?
Seit 2014 gelten für die Förderung von erneuerbaren Energien durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) neue Regeln. Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gegangen sind, erhalten die KEV noch während 20 statt 25 Jahren. Die Vergütungssätze werden regelmässig an die Preisentwicklung der Photovoltaik-Module angepasst. Betreiber von Kleinanlagen erhalten eine Einmalvergütung.
Meldepflicht für Solaranlagen
Das Bundesrecht sieht vor, dass baubewilligungsfreie Solaranlagen der zuständigen Behörde zu melden sind (Art. 18a Abs. 1 Bundesgesetz über die Raumplanung). Seit dem 01.04.2017 besteht diese gesetzliche Grundlage mit Art. 7a im Dekret über das Baubewilligungsverfahren des Kantons Bern auch auf kantonaler Ebene.
Die Bauherrschaft muss der Baupolizeibehörde das Bauvorhaben für bewilligungsfreie Solaranlagen bis spätestens sieben Arbeitstage vor Baubeginn melden.
Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
- Standort
- Art der Anlage
- Grösse der Anlage
Es ist ein Plan mit Angabe des Massstabs und der Nordrichtung beizulegen.
Für die Meldung ist das amtliche Formular MfS Meldung für Solaranlagen zu verwenden. Dieses können Sie über den externen Link herunterladen.
Auswertungen der PV-Anlage Turnhalle
Seit dem 4.12.2013 ist die Photovoltaik-Anlage auf dem Turnhallendach am Netz. Die Auswertungen sind über den externen Link öffentlich abrufbar.
Solarlog-Web