GEMEINDE BÄRISWIL

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Ambrosia - Informationen einholen

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  • Problemunkraut: Ambrosia

    Melde- und bekämpfungspflichtig

     

    Das Aufrechte Traubenkraut oder die Beifussblättrige Ambrosie gehört zur Familie der Korbblütler und wurde ursprünglich aus Nordamerika eingeschleppt. Seit kurzem breitet sie sich relativ rasch in der Schweiz aus. Wegen ihres hohen flächendeckenden Ausbreitungspotenzials kann sie die einheimische Flora verdrängen. Die Ausbreitung stellt ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko dar. Die Pflanzen verursachen heftige Allergien, besonders durch Pollen, aber auch bei Hautkontakt mit dem Blütenstand. In schweren Fällen kommt es zu Atemnot oder zu Asthmaanfällen. Die späte Blütezeit verlängert den Zeitraum, in dem Pollenallergiker leiden müssen.

     

    Die Pflanze ist einjährig, 20 bis 150 cm gross, keimt im April und blüht von Juli bis Oktober. Sie hat eine Pfahlwurzel, der Stängel ist meist rötlich und behaart, die Blätter sind doppelt fiederteilig, gestielt und beide Seiten sattgrün mit weisslicher Nervatur. Ambrosia vermehrt sich über die Samen, den Frost überlebt sie nicht.

     

    Ambrosia breitet sich mit Hilfe des Menschen aus, über Schmutz an Fahrzeugen, Erdtransporte, Bau- und Landmaschinen oder über Vogel- und Kleintierfutter. Sie findet sich daher vorwiegend in Privatgärten und Parkanlagen, entlang von Strassen und Bahnen, auf Ruderalflächen wie Kiesgruben, Kompostplätzen, Baustellen oder in landwirtschaftlichen Kulturen (v.a. Sonnenblumen).

     

    Gemäss der Bundesverordnung über den Pflanzenschutz sind Meldung und Bekämpfung von Ambrosia seit dem 1. Juli 2006 obligatorisch.

     

    Was ist zu tun, wenn Ambrosia in der Gemeinde vorkommt?

    • Fundort der Gemeindeverwaltung oder der Fachstelle für Pflanzenschutz melden
    • Pflanzen ausreissen, bevor sie blühen, unbedingt aber vor der Samenbildung. Achtung: Allergiker sollen den Pflanzen fernbleiben
    • Beim Ausreissen Handschuhe und während der Blütezeit Staubmaske tragen
    • Mit der Wurzel ausreissen, nicht nur abschneiden
    • Pflanzen mit dem Hauskehricht entsorgen, nicht in die Grünabfuhr oder auf den Kompost geben
    • Den Garten, besonders im Bereich, wo Vogelfutter gestreut wird, regelmässig kontrollieren
    • Offenen Boden durch die Besiedlung mit einheimischen Pflanzen vermeiden

     

    Meldestellen:

    Gemeindeverwaltung Bäriswil, Tel. 031 850 33 50

    Fachstelle für Pflanzenschutz, Tel. 031 910 53 30

     

     

    Weitere Informationen:

    www.ambrosia.ch


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