GEMEINDE BÄRISWIL

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Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen

  • Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen
  • Steuerbüro
  • Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung

    • TaxMe CD's gibt es seit dem Steuerjahr 2014 aus Spargründen und ökologischen Überlegungen nicht mehr. Der perfekte Ersatz ist aber TaxMe-Offline (keine Verbindung zum Internet während der Erfassung).
    • Online-Steuererklärungen können im Internet via www.taxme.ch ausgefüllt werden (Passwort und User-ID erhalten Sie per Post zugestellt).
    • Die unterschriebenen Freigabequittungen (wenn online ausgefüllt) inkl. allen ausdrücklich geforderten Unterlagen sind an die Gemeindeverwaltung Bäriswil einzusenden.
    • Mit BE-Login können Sie ab 2019 die Steuererklärung medienbruchfrei und elektronisch (ohne Freigabequittung) an die Steuerverwaltung des Kantons Bern übermitteln.
    • Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist der 15. März.
    • Formulare 1-5 müssen von allen Steuerpflichtigen eingereicht werden (ausser wenn die Steuererklärung online bzw. mit BE-Login ausgefüllt wird).
    • Formulare 1+3 sind zwingend zu unterschreiben, bei Ehepaaren in ungetrennter Ehe müssen beide unterschreiben.
    • Barcodeblatt beim Einreichen der Steuererklärung nicht vergessen!
    • Formulare nicht heften, Rückseite nicht beschriften und bedrucken.
    • Nur ausdrücklich verlangte Belege und Bestätigungen einreichen.
    • Wegleitungen und Merkblätter können auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung bezogen werden.


    --> Wegleitung! Für das Steuerjahr 2010 wurde zum letzten Mal eine Wegleitung mitgeschickt. Um Kosten zu sparen und um die Umwelt zu schonen, verzichtet die Steuerverwaltung des Kantons Bern seit dem Steuerjahr 2011 auf den Versand der Wegleitung. Über die Neuerungen gegenüber dem Vorjahr und die aktuelle Höhe der Abzüge wird mit dem der Steuererklärung beigelegten Schreiben informiert.


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