Pass und IDK

 

Seit dem 1. März 2010 ist die Änderung des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung in Kraft. Damit wurden die Grundlagen für die Einführung des sogenannten E-Passes geschaffen. Die Schweiz musste die E-Pässe aufgrund der Schengener Ausweisverordnung einführen. Mit dem E-Pass will die Schweiz die Fälschungssicherheit erhöhen und die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer auch in Zukunft sicherstellen. Insbesondere die USA verlangen für die visumsfreie Ein- und Durchreise einen E-Pass.

 

Die neuen Pässe enthalten einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

 

Ausstellungsverfahren 

Mit der definitiven Einführung von E-Pässen wurde gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. Seit 1. März 2010 können Bürgerinnen und Bürger Pass und Identitätskarte ausschliesslich mit persönlicher Vorsprache in einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern beantragen. Bei der Gemeindeverwaltung können keine Ausweise mehr beantragt werden.

 

Ausweiszentren

Die Ausweiszentren befinden sich in Bern, Biel, Courtelary, Interlaken, Langenthal, Langnau i.E. und Thun. Für die persönliche Vorsprache ist ein Termin zu vereinbaren. Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.

 

Terminvereinbarungen unter:

031 635 40 00 oder www.schweizerpass.ch

 

Ausweiszentrum Bern mit Notpassstelle

Laupenstrasse 18a

3008 Bern

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch   08.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstag                         10.00 bis 19.00 Uhr

Freitag                                08.00 bis 16.00 Uhr

Samstag                             08.30 bis 13.00 Uhr

 

Dauer Ausweisanfertigung

Den Ausweis erhalten Sie nach maximal 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.

 

Gebühren (inkl. Versand)


Identitätskarte

Erwachsene / gültig 10 Jahre

Fr. 70.--

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre /  gültig 5 Jahre

Fr. 35.--

 

E-Pass 10

 

Erwachsene / gültig 10 Jahre

Fr. 145.--

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre /        gültig 5 Jahre

Fr. 65.--

 

Provisorischer Pass

 

Erwachsene und Kinder

Fr. 100.--

Zuschlag für die Ausstellung am Samstag oder die Ausstellung am Flughafen

Fr. 50.--

 

    


Kombi-Angebot (Pass + IDK)

     
Erwachsene / gültig 10 Jahre
Fr. 158.--     

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre /

gültig 5 Jahre

Fr. 78.--
     

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 







 

 

 

 

Polizeiliche Verlustmeldung

Die polizeiliche Verlustmeldung ist nach einem Ausweisverlust bei der Kantonspolizei Bern oder dem Ausweiszentrum persönlich aufzugeben.

Pro Ausweis beträgt die Gebühr Fr. 20.--

 

Auch Kinder erhalten einen E-Pass

Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragsstellung ebenfalls persönlich anwesend sein. Das Gesichtsbild (Foto) wird ab Geburt in den Ausweis aufgenommen, Fingerabdrücke erst ab dem 12. Altersjahr.

 

Weitere Informationen

Flyer Antragsverfahren

www.pom.be.ch/site/mip

www.schweizerpass.ch

 

Einreisebestimmungen USA

Im Rahmen des Visa-Waiver-Programms (max. 90 Tage Aufenthalt als Tourist) können Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne Visum in die USA einreisen mit einem:

-gültigen E-Pass 10

-gültigen E-Pass 06

-gültigen Pass 03, ausgestellt vor dem 26.10.2006

 
Gemeindeverwaltung Bäriswil · Hubelweg 10 · 3323 Bäriswil
Tel. 031 850 33 50 · Fax 031 850 33 59 · Mail senden