Seit dem 1. März 2010 ist die Änderung des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung in Kraft. Damit wurden die Grundlagen für die Einführung des sogenannten E-Passes geschaffen. Die Schweiz musste die E-Pässe aufgrund der Schengener Ausweisverordnung einführen. Mit dem E-Pass will die Schweiz die Fälschungssicherheit erhöhen und die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer auch in Zukunft sicherstellen. Insbesondere die USA verlangen für die visumsfreie Ein- und Durchreise einen E-Pass.
Die neuen Pässe enthalten einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Ausstellungsverfahren
Mit der definitiven Einführung von E-Pässen wurde gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. Seit 1. März 2010 können Bürgerinnen und Bürger Pass und Identitätskarte ausschliesslich mit persönlicher Vorsprache in einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern beantragen. Bei der Gemeindeverwaltung können keine Ausweise mehr beantragt werden.
Ausweiszentren
Die Ausweiszentren befinden sich in Bern, Biel, Courtelary, Interlaken, Langenthal, Langnau i.E. und Thun. Für die persönliche Vorsprache ist ein Termin zu vereinbaren. Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.
Terminvereinbarungen unter:
031 635 40 00 oder www.schweizerpass.ch
Ausweiszentrum Bern mit Notpassstelle
Laupenstrasse 18a
3008 Bern
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 10.00 bis 19.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr
Samstag 08.30 bis 13.00 Uhr
Dauer Ausweisanfertigung
Den Ausweis erhalten Sie nach maximal 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Gebühren (inkl. Versand)
Identitätskarte
|
Erwachsene / gültig 10 Jahre |
Fr. 70.-- |
|
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre / gültig 5 Jahre |
Fr. 35.-- |
|
E-Pass 10 |
|
|
Erwachsene / gültig 10 Jahre |
Fr. 145.-- |
|
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre / gültig 5 Jahre |
Fr. 65.-- |
|
Provisorischer Pass |
|
|
Erwachsene und Kinder |
Fr. 100.-- |
|
Zuschlag für die Ausstellung am Samstag oder die Ausstellung am Flughafen |
Fr. 50.--
|
Kombi-Angebot (Pass + IDK) |
|
| Erwachsene / gültig 10 Jahre |
Fr. 158.-- |
|
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre / gültig 5 Jahre |
Fr. 78.-- |
Polizeiliche Verlustmeldung
Die polizeiliche Verlustmeldung ist nach einem Ausweisverlust bei der Kantonspolizei Bern oder dem Ausweiszentrum persönlich aufzugeben.
Pro Ausweis beträgt die Gebühr Fr. 20.--
Auch Kinder erhalten einen E-Pass
Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragsstellung ebenfalls persönlich anwesend sein. Das Gesichtsbild (Foto) wird ab Geburt in den Ausweis aufgenommen, Fingerabdrücke erst ab dem 12. Altersjahr.
Weitere Informationen
Einreisebestimmungen USA
Im Rahmen des Visa-Waiver-Programms (max. 90 Tage Aufenthalt als Tourist) können Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne Visum in die USA einreisen mit einem:
-gültigen E-Pass 10
-gültigen E-Pass 06
-gültigen Pass 03, ausgestellt vor dem 26.10.2006

