Vermessungswesen

Nachführungsgeometer
Grunder Ingenieure AG 
Bernstrasse 21 
3400 Burgdorf

Tel: 034 460 10 10
Fax 034 460 10 12


 

  

 


Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Nachführungsgeometer gemäss Kantonaler Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) verpflichtet, Bauten aufzunehmen und im Vermessungswerk einzutragen.

Die Kosten für die Nachführungsarbeiten richten sich nach dem vom Regierungsrat erlassenen Gebührentarif. Kostenpflichtig ist gemäss Gesetz über die amtliche Vermessung die Bewilligungsnehmerin oder der Baubewilligungsnehmer.

 

 

 

Bezug von Plangrundlagen:

 

Die Pläne der amtlichen Vermessung können beim Nachführungsgeometer bestellt werden (Adresse siehe oben). Daneben stehen folgende weitere Medien zur Verfügung:

  • Leitungspläne (Wasser + Abwasser)
  • Höhenkurvenpläne
  • Orthophoto (Luftbilder)
  • Benützung Internet-GIS (temporär/permanent)

Einzelheiten zu diesen Medien und die Gebührenansätze können dem Tarif-Modell (.pdf |  114 KB) entnommen werden. Für die Herausgabe der Daten aus dem Gemeinde-Informationssystem ist die OSTAG Ingenieure AG zuständig:

 

OSTAG Ingenieure AG
Bernstrasse 21
3400 Burgdorf
Tel: 034 420 02 80
Fax 034 420 02 81

 

  


 

 
Gemeindeverwaltung Bäriswil · Hubelweg 10 · 3323 Bäriswil
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