Häufig gestellte Fragen

• Baubewilligungsfrei?
Heisst nicht, dass alles erlaubt ist. Grenzabstände und Strassenabstände sind einzuhalten. Auch gewöhnliche Unterhaltsarbeiten können unter Umständen baubewilligungspflichtig sein. Ob ein Projekt baubewilligungsfrei ist, kann nur anhand genauer Unterlagen mit Sicherheit beurteilt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

• Parabolantennen
Ob baubewilligungsfrei- oder baubewilligungspflichtig muss im Einzelfall beurteilt werden. Massgebend sind Durchmesser, Farbe und Standort. Wir beraten Sie gerne.

• Dachflächenfenster
Ob das geplante Dachflächenfenster einer Baubewilligung bedarf, ist im Einzelfall zu entscheiden. Massgebend sind unter Anderem Grösse, Anzahl und Standort.


 

Weitere wichtige Informationen zu folgenden Themen:

 

Solaranlagen - der vereinfachte Weg dazu

Fassadenrenovation- baubewilligungspflichtig?

 



Download Baugesuchformulare

 
Gemeindeverwaltung Bäriswil · Hubelweg 10 · 3323 Bäriswil
Tel. 031 850 33 50 · Fax 031 850 33 59 · Mail senden