Gemäss Art. 47 des Baubewilligungsdekretes vom 22.03.1994 ist die Gemeinde verpflichtet darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Baubewilligung eingehalten werden.
Übersicht der auszuführenden Baukontrollen (PDF)
Anmeldung aller Baukontrollen:
Anmeldung aller Baukontrollen:
Gemeindeverwaltung Bäriswil
Karin Jäggi
Tel: 031 850 33 53
Wir bitten Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, damit die gewünschten Abnahmetermine berücksichtigt werden können.

