Arbeitslosigkeit

Vor Eintritt der Arbeitslosigkeit

Kündigen Sie Ihre Stelle nicht ohne stichhaltigen Grund, bevor Sie keine neue Stelle haben. Wenn Ihnen gekündigt wurde, prüfen Sie zuerst, ob die Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Suchen Sie bereits während der Kündigungsfrist eine neue Stelle und bewahren Sie die Belege Ihrer Arbeitssuche auf.


Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • AHV-Ausweis
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, Personalausweis
  • Kündigungsschreiben

Wir geben Ihnen die entsprechenden Formulare ab.

 

Wir melden Sie anschliessend zur Beratung und Vermittlung dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Industriestrasse 35, 3052 Zollikofen.

 
Gemeindeverwaltung Bäriswil · Hubelweg 10 · 3323 Bäriswil
Tel. 031 850 33 50 · Fax 031 850 33 59 · Mail senden