Vor Eintritt der Arbeitslosigkeit
Kündigen Sie Ihre Stelle nicht ohne stichhaltigen Grund, bevor Sie keine neue Stelle haben. Wenn Ihnen gekündigt wurde, prüfen Sie zuerst, ob die Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Suchen Sie bereits während der Kündigungsfrist eine neue Stelle und bewahren Sie die Belege Ihrer Arbeitssuche auf.
Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich bei der Gemeindeverwaltung Bäriswil. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- AHV-Ausweis
- Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, Personalausweis
- Kündigungsschreiben
Wir geben Ihnen die entsprechenden Formulare ab.
Wir melden Sie anschliessend zur Beratung und Vermittlung dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Industriestrasse 35, 3052 Zollikofen.

